AGB

  1. Allgemeines

1.1.      Bettina Kueschnig, BSc ist freiberufliche Hebamme (Kassenhebamme) mit Sitz in A-8010 Graz und ist in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen. Agnes Maier, BSc ist freiberufliche Hebamme (Wahlhebamme) mit Sitz in A-8042 und ist in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen. 

1.2.      Die gegenständlichen AGB sind Bestandteil des Behandlungsvertrages zwischen Bettina Kueschnig, BSc bzw. Agnes Maier, Bsc (im Weiteren als "Hebamme" bezeichnet) und der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als "Klientin" bezeichnet).

1.3.      Im Rahmen einer Geburtsbegleitung durch das Hebammenteam „Stark Gebären“ gelten diese AGB sowie der Behandlungsvertrag zwischen den Hebammen Bettina Kueschnig mit Sitz in A-8010 Graz und Agnes Maier mit Sitz in A-8042 als gültig bzw. abgeschlossen. 

  1. Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss, Vertragsablehnung, Vertragsauflösung

2.1.      Der detaillierte Leistungsinhalt ist im dem zwischen der Klientin und der Hebamme abgeschlossenen Behandlungsvertrag vereinbart. Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung am Wohnsitz der Klientin oder in einer Hebammenordination erfolgt bzw. bei vereinbarter Geburtsbegleitung ausschließlich im Sanatorium St. Leonhard. Hausgeburten werden nicht angeboten.

2.3.      Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Klientin kommt mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien sowie Leistungsannahme durch die Klientin bzw. Leistungserbringung durch die Hebamme rechtsgültig zustande.

2.4.      Die Hebamme ist berechtigt, den Abschluss eines Behandlungsvertrages abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann oder die Kapazitätsgrenze der Hebamme bereits erreicht wurde. 

2.5.      Beide Vertragsparteien sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen, jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom Behandlungsvertrag zurückzutreten.

2.6.      Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Kundin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. vom Behandlungsvertrag zurücktreten. Dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz-und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Hebamme nicht verpflichtet ist, die Kundin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.

2.7.      Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.

2.8.      Jedenfalls bleibt der Kostenanspruch der Hebamme, für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen erhalten. Alle bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen der Hebamme sind von der Klientin zu bezahlen.

  1. Vertragsgegenstand

Der Leistungsinhalt des Behandlungsvertrages ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Klientin vereinbarten Leistungspaket.

  1. Mitwirkungspflicht der Klientin

4.1.      Die Klientin ist verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin und/bzw. des Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für Ihre Tätigkeiten wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen, allem voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen. Die Klientin hat der Hebamme im Rahmen der Erstanamnese und allen weiteren Anamnesen alle nötigen Informationen zu erteilen.

4.2.      Die Klientin ist verpflichtet, der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder ihren Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen. Hinsichtlich der anvertrauten Daten und Tatsachen ist die Hebamme gemäß § 7 HebG zur Verschwiegenheit verpflichtet.

4.3.      Die Kontaktaufnahme nach der Geburt zur geplanten Wochenbettbetreuung erfolgt über SMS oder einen Anruf. Es wird vereinbart, dass sich die werdenden Eltern auf dem Weg zum Entbindungsspital per SMS bei der Hebamme melden.

4.4.      Bei Verhinderung der Hebamme versucht diese eine Vertretungshebamme zu organisieren, ist dies nicht möglich, ist in dringenden Fällen eine (Kinder-)Klinik aufzusuchen.

4.5.      Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.

  1. Erreichbarkeit

5.1.      Das Telefon der Hebamme für allgemeine Anfragen oder Beratungen ist grundsätzlich werktags von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr in Betrieb. Bei Nicht-Erreichen meldet sich die Hebamme innerhalb der nächsten 12 Stunden zurück.

5.2.      Außerhalb der Telefonzeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden. In dringenden Fällen ist eine (Kinder-)Klinik aufzusuchen.

5.3.      Geburtsbegleitungen finden im Hebammenteam statt, das bedeutet, dass diejenige Hebamme, die zum Zeitpunkt des Geburtsvorganges gerade das Teamhandy betreut, die Geburtsbegleitung übernimmt. Die Klientin lernt in der Schwangerschaft beide Hebammen kennen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass es während der Geburt zu einem Hebammenwechsel kommt.

5.4.      Die Hebammen sind ab 36 + 0 SSW bei vereinbarter Geburtsbegleitung rund um die Uhr erreichbar bzw. reagieren im Regelfall innerhalb von 30 Minuten auf den Anruf. Sollte dies nicht der Fall sein, hat sich die Klientin an die zuständige Gynäkologin/den zuständigen Gynäkologen zu wenden.

5.5.      Auf Wunsch ist auch eine Weiterbetreuung im häuslichen Wochenbett möglich, dies jedoch nur, wenn die Klientin im Einzugsgebiet einer der Hebammen wohnt. Wenn dies gewünscht ist, hat eine diesbezügliche Information bereits in der Schwangerschaft im Zuge des Vertragsabschlusses zu erfolgen.

5.6.      Für die Wochenbettbetreuung ist primär die von der Klientin gewählte Hebamme zuständig. Nur im Verhinderungsfall findet der Wochenbettbesuch durch die zweite Hebamme oder eine andere Vertretungshebamme statt. In der Schwangerschaft und für das Wochenbett ist die telefonische Erreichbarkeit der Hebamme von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr festgelegt. Außerhalb der Telefonzeiten kann eine Nachricht per SMS oder auf der Mailbox hinterlassen werden.

5.7.      Die Hebamme meldet sich innerhalb der nächsten 12 Stunden zurück. In dringenden Fällen ist von der Klientin eine (Kinder-)Klinik aufzusuchen.

  1. Termine

6.1.      Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine einzuhalten sind.

6.2.      Der Klientin steht es frei, Termine ohne Angabe von Gründen bis zu 24 h im Vorhinein abzusagen. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr von 50 % der Kosten pro ausgefallenen Besuch verrechnet.

6.3.      Erfolgt die Absage zu einem späteren Zeitpunkt, wird der volle Betrag der vereinbarten Leistung verrechnet, welcher nicht von der Krankenkasse rückerstattet wird.

6.4.      Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Sollte die Hebamme einen Termin kurzfristig berufsbedingt absagen müssen, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart oder versucht, eine Vertretungshebamme für den vereinbarten Termin zu organisieren.

  1. Vertretungsbefugnis, Dienstverhinderung

7.1.      Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt diesen AGB sowie dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht.

7.2.      Bei der Verhinderung der Hebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Hebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.

7.3.      Die Bekanntgabe von Urlaubszeiten und der Vertretungshebamme/dem Hebammenteam kann auch kurzfristig erfolgen.

7.4.      Im Falle von Krankheit oder langfristige Abwesenheit hat die Hebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanter Abwesenheit spätestens eine Woche vor Eintritt des Ereignisses anzuzeigen.

  1. Haftung

Im Rahmen der Berufsausübung sind beide Hebammen haftpflichtversichert. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen, sofern diese Berufsgruppe(n) hinzugezogen wird/werden. In diesem Fall entsteht ein selbstständiges Vertragsverhältnis.

  1. Kosten für Betreuung, Beratung und Pflege

10.1.    Die von der Hebamme erbrachten Leistungen werden gesondert im Behandlungsvertrag vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Hebamme mit Erbringung der vereinbarten Einzelleistung rechtswirksam entsteht.

10.2.    Einzelne Kosten sind teilweise über die gesetzliche Krankenversicherung (80% des Kassentarifs) rückerstattungsfähig (Details siehe Homepage https://www.mithandundherz.at). Die Klientin hat die Rückverrechnung selbst in die Wege zu leiten.

10.3.    Über die Leistungen von Zusatz- oder Privatversicherungen hat sich die Klientin rechtzeitig selbst zu informieren und diese selbst abzuwickeln.

10.4.    Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Hebamme eine Vergütung gemäß Punkt 6 dieser AGB. Die Kosten der Leistungen der Hebamme sind auf der Homepage https://www.mithandundherz.at abrufbar. Diese verstehen sich als Gesamtbeträge, Hebammen sind unecht umsatzsteuerbefreit.

  1. Zahlungsbedingungen

11.1.    Die Zahlungsbedingungen können grundsätzlich individuell vereinbart werden. Ohne gesonderte Vereinbarung über die Zahlungsbedingungen wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.

11.2.    Eine Ausnahme stellt das Mutter-Kind-Pass-Beratungsgespräch zwischen der 18. - 22. Schwangerschaftswoche (SSW) dar, welches mit der zuständigen Sozialversicherung abgerechnet wird, sowie die Anmeldung zur Nachbetreuung (siehe dazu auch Homepage https://www.mithandundherz.at).

11.3.    Die Rechnungslegung erfolgt digital und wird mittels verschlüsseltem Mail durchgeführt. Diese Rechnung kann dann von der Klientin gemeinsam mit der Überweisungs- bzw. Einzahlungsbestätigung bei der entsprechenden Kasse eingereicht werden.

  1. Zahlungsverzug

12.1.    Im Fall des Zahlungsverzuges schuldet die Klientin der Hebamme Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4 %.

12.2.    Die Hebamme ist darüber hinaus berechtigt für jede Mahnung an die Klientin Mahnspesen in der Höhe von € 10 für den administrativen Aufwand in Rechnung zu stellen.

  1. Datenschutz und DSGVO:

13.1.    Die Hebamme unterliegt auf Grund des HebG der Schweigepflicht und behandelt die gesundheits- und personenbezogenen Daten der Klientin vertraulich.

13.2.    Die Daten der Klientin werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung verarbeitet und gespeichert.

13.3.    Die elektronische Kommunikation (per SMS, E-Mail oder „Signal“) kann Sicherheitslücken aufweisen und bedarf daher der Einwilligung der Klientin, da ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist. Kommunikation über den Facebook-Messenger oder WhatsApp ist aus Datenschutzgründen nicht vorgesehen.

13.4.    Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung der Klientin und des Kindes/der Kinder erforderlich sind. Dasselbe gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme.

13.5.    Die Klientin stimmt mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages zu, dass die Hebamme(n) ihre persönlichen Daten verarbeitet/verarbeiten und speichert/speichern. Mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages ist die ausdrückliche Zustimmung der Klientin zur Verwendung der personenbezogenen Daten für oben genannte Zwecke gegeben.

13.6.    Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über diese gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden.

13.7.    Diese Einwilligung kann jederzeit bei den Hebammen unter der Emailadresse hebammen@starkgebaeren.at schriftlich widerrufen werden.

3.8. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit, der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht der Klientin eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (Österreichische Datenschutzbehörde).

  1. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz 8010 vereinbart.